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Industriekletterer inspiziert Tank mit Steigleitern

UNSER SERVICE

Prüfung von Steigleitern und Steiggängen

Wir führen die Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steiggängen nach DGUV-Information 208-032 (vormals BGI 5189), DGUV-Regel 103-007, TRBS2121, ASR A1.8 und BetrSichV herstellerunabhängig bei allen Produkten und Typen durch.

Wir sind unbefangen, neutral und haben kein Umsatzinteresse, da wir keine Reparaturen durchführen oder Ersatzteile verkaufen.

Steigleiter aus Stahl und Geländer vor blauem Himmel
Aufstieg: Steigleiter an Gebäude
Arbeitssicherheit: Techniker steigt Leiter hoch

Jährliche Inspektionspflicht an Baulichen Anlagen

Im Gegensatz zu üblichen Leitern und Tritten sind diese „Arbeitsmittel“ ortsfest, also weder tragbar noch fahrbar. Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (BGI 694) besagt, dass ortsfeste Steigleitern Teil von baulichen Anlagen und somit keine Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind. Trotzdem müssen auch ortsfeste Leitern regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion überprüft und, falls erforderlich, instandgesetzt werden. Nur so kann stets die höchste Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel gewährleistet werden

Prüfumfang entsprechend BetrSichV, DGUV I 208-032

  • Optische Inspektion Ihrer Steigleitern mit Steigschutz durch einen Industriemeister.

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Information 208-032 Ortsfeste Steigleitern.

  • Prüfung nach DIN 14122-4 Ortsfeste Steigleitern.

  • Prüfung nach DIN EN 18799-2 Steigleitern mit Mittelholm.

  • Kontrolle des Aufbaus der Steigleitern entsprechend der Montageanleitung.

  • Sichtkontrolle der Steigleitern auf erkennbare Beschädigungen.
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden.

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen mit integrierten Fotos.

  • Kontrolle aller Typenschilder und Anleitungen.

  • Hinweise zur Vorbeugung von Leiterbeschädigungen.

  • Nummerierung aller Steigleitern mit eigener ID.

  • Anbringen einer Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins.

Sollten Sie keine Herstellerunterlagen besitzen und keine Montage- und Bedienungsanleitungen haben, werden wir diese bei Auftragserteilung zu jedem Steigleitertyp mitbringen, soweit gewünscht und vorhanden.​

Abschluss der Prüfung der Steigleitern gemäß DGUV I 208-032 / die Dokumentation

 

​Abschließend erstellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieser schriftliche Nachweis der Prüfung der Steigleitern enthält alle festgestellten Mängel sowie die zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen. Grundsätzlich reicht es aus, das Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzuheben. Da allerdings immer wieder Mängel festgestellt und repariert werden, ist es empfehlenswert, alle Prüfprotokolle aufzubewahren. So besitzen Sie im Schadensfall einen zuverlässigen Nachweis aller durchgeführten Prüfung der Steigleitern nach BetrSichV, DGUV I 208-032 und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen.

All inclusive Service

Wir übernehmen Ihre kompletten Prüfungspflichten:

  • Überwachung der Prüfungsfristen

  • Terminierung

  • Dokumentation

  • Verwaltung

  • u.v.m

Kalender mit Haftnotiz auf Holztisch
Kundenservice-Mitarbeiterin am Headset, freundlich, am Computer

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