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Zwei Arbeiter in Lagerhalle mit Gabelstapler und Tablet

UNSER SERVICE

Prüfung von Flurförderzeugen

Wir führen die Prüfung von Flurförderzeugen u.a. nach DGUV Vorschrift 68, BGV D27, FEM 4.004 herstellerunabhängig bei allen Produkten und Typen durch.

Wir sind unbefangen, neutral und haben kein Umsatzinteresse, da wir keine Reparaturen durchführen oder Ersatzteile verkaufen.

Hochregallager mit Hubwagen: Effiziente Lagerlogistik
Orangefarbener Hubwagen mit Palette in Lagerhalle
Frau fährt Flurförderzeug im Lager

Jährliche Inspektionspflicht für Arbeitsmittel

Ebenso wie die jährliche Unterweisung zum Bedienen von Flurförderzeugen ist die jährliche Prüfung von Flurförderzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Sie soll Unfällen und einer Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiter durch fehlerhafte bzw. beschädigte Flurförderzeuge vorbeugen.

 

Die Fédération Européenne de la Manutention (Verband der Europäischen Maschinenhersteller) hat dafür die Richtline FEM 4.004 entwickelt, die auf der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D27 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aufbaut. Die Prüfpflicht nach FEM 4.004 gilt für alle Flurförderzeuge, sowohl mit als auch ohne Hub, die nach ISO 5053 sowohl angetrieben als auch als Mitgängerzeuge geführt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Hand-Hubwagen

  • Niederhubwagen

  • Elektro-Hubwagen

  • Hochhubwagen

  • Gabelstapler

Die DGUV V 68 schreibt die wiederkehrende Prüfung für Flurförderzeuge mindestens im Jahresrhythmus vor. Früher war die Inspektion als UVV- oder BGV-Prüfung bekannt, heute wird sie einheitlich nach FEM 4.004 durchgeführt und dokumentiert. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Prüfung unterschieden.​​

Umfang der kleinen Prüfung welche alle 500 bis 600 Betriebsstunden erfolgen:

  • Optische Inspektion durch einen Industriemeister von:

    • Gabeln

    • Bolzen

    • Fahrgestell

    • Ketten

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV V 68 und FEM 4.004.

  • Sichtkontrolle des FFZ auf erkennbare Beschädigungen.

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden.

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen.

  • Hinweise zur Vorbeugung von Beschädigungen an den FFZ.

  • Nummerierung aller FFZ mit eigener ID.

  • Anbringen einer Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins.

Umfang der großen Prüfung welche mind. jährlich erfolgen und umfasst das gesamte Flurförderzeug inklusive seiner Ausrüstung. Insgesamt werden etwa 100 sicherheitsrelevante Kriterien geprüft und dokumentiert, unter anderem:

  • Optische Inspektion durch einen Industriemeister von:

    • Gabeln

    • Bolzen

    • Fahrgestell

    • Ketten

    • Lenkung

    • Bremsen

    • Bedienelemente

    • Räder

    • Antrieb

    • hydraulische Anlage

    • Hubgerüst

    • Hubketten

    • Lastaufnahmemittel

    • Fahrerschutzdach

    • Sitz & Haltegriffe für Mitfahrer

    • Beleuchtungsanlage

    • Beschilderung

    • Anhängervorrichtung

    • Traglastdiagramm

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV V 68 und FEM 4.004.

  • Sichtkontrolle des FFZ auf erkennbare Beschädigungen.

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden.

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen.

  • Hinweise zur Vorbeugung von Beschädigungen an den FFZ.

  • Nummerierung aller FFZ mit eigener ID.

  • Anbringen einer Prüfplakette mit Angabe des nächsten Prüftermins.​

Abschluss der Prüfung der FFZ gemäß Richtline FEM 4.004 / die Dokumentation

Abschließend erstellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieser schriftliche Nachweis der Prüfung der FFZ enthält alle festgestellten Mängel sowie die zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen. Grundsätzlich reicht es aus, das Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzuheben. Da allerdings immer wieder Mängel festgestellt und repariert werden, ist es empfehlenswert, alle Prüfprotokolle aufzubewahren. So besitzen Sie im Schadensfall einen zuverlässigen Nachweis aller durchgeführten Prüfung der Flurförderzeuge nach FEM 4.004 und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen.

All inclusive Service

Wir übernehmen Ihre kompletten Prüfungspflichten:

  • Überwachung der Prüfungsfristen

  • Terminierung

  • Dokumentation

  • Verwaltung

  • u.v.m

Kalender mit Haftnotiz auf Holztisch
Kundenservice-Mitarbeiterin am Headset, freundlich, am Computer

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