
ÜBER UNS
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit von Holewa Arbeitschutz
Wir (Holewa Arbeitsschutz) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Kleinstunternehmen in Bayern sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) befreit, wenn sie die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 BFSG erfüllen. Das bedeutet, sie müssen keine Barrierefreiheitserklärung erstellen oder ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei gestalten.
Bedingungen für die Befreiung:
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Weniger als 10 Mitarbeiter:
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Der Jahresumsatz oder die Bilanzsumme darf maximal 2 Millionen Euro betragen.
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Keine elektronischen Dienstleistungen: Wenn ein Kleinstunternehmen keine elektronischen Dienstleistungen (z.B. Online-Shop) anbietet, unterliegen sie auch keiner Barrierefreiheitserklärungspflicht.
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.holewa-arbeitsschutz.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Holewa Arbeitsschutz
Reuthseering 59
91325 Adelsdorf
Telefon: +49 9195 9981 262
Mail: info@holewa-arbeitsschutz.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dies Website ist mit der BayEGovV in Verbindung mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar.
Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet:
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Derzeit werden keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache dargestellt.
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Derzeit werden keine Inhalte in leichter Sprache dargestellt.
Evaluationsmethode
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.
Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Unsere Absicht ist es, ein höheres Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist; Abhilfemaßnahmen, die in Bezug auf nicht barrierefreie Inhalte der Website ergriffen werden sollen, mit einem Zeitrahmen für deren Verwirklichung.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Die bei der Selbstbewertung gefundenen Barrieren wurden soweit möglich beseitigt und gelöst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.06.2025 überprüft.

