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Stapelgestellprüfung

Prüfung der Stapelgestelle oder Lagergestelle nach DGUV Regel 208-061

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Der in der Euronorm festgelegte Standard zur Prüfung ortsfester Regale in Unternehmen gilt sowohl für die regelmäßige interne Prüfung sowie für die einmal jährlich erforderliche Expertenprüfung. 

Prüfumfang entsprechend DGUV Regel 208-061

  • Optische Inspektion Ihrer Stapelgestelle oder Lagergestelle durch einen Industriemeister.

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 208-061

  • Kontrolle des Aufbaus entsprechend der Herstellerangaben

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden mit Gefahrenstufenaufkleber in Grün, Orange und Rot

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls per App mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen.

  • Hinweise zur Vorbeugung von Beschädigungen von Stapel- oder Lagergestellen

Abschluss der Prüfung der Stapelgestelle oder Lagergestelle nach DGUV Regel 208-061 / die Dokumentation

 

Abschließend erstellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieser schriftliche Nachweis der Prüfung der Stapelgestelle oder Lagergestelle enthält alle festgestellten Mängel sowie die zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen. Grundsätzlich reicht es aus, das Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzuheben. Da allerdings immer wieder Mängel festgestellt und repariert werden, ist es empfehlenswert, alle Prüfprotokolle aufzubewahren. So besitzen Sie im Schadensfall einen zuverlässigen Nachweis aller durchgeführten Prüfung der Stapelgestelle oder Lagergestelle nach DGUV Regel 208-061 und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen.

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