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FAQ

Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen. Bitte wählen Sie das Thema aus:

FAQ Regale

Für wen gilt eine Inspektionspflicht?

Jeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gemäß 

§ 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich. Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben.

Wo ist die Inspektionspflicht verankert?

Diese Pflicht ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV) geregelt. Sie regelt mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen, legt den Umfang sowie den Ablauf fest und definiert die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung.

Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden?

Die Inspektionspflicht gilt für:

  • Palettenregale

  • Fachbodenregale

  • Mehrgeschossanlagen

  • Kragarmregale

  • Einfahrregale

  • Durchfahr- und Durchlaufregale

  • manuell verfahrbare Regale

Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen?

Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.

Wie häufig müssen Regal-anlagen und Lager-einrichtungen geprüft werden?

Regale müssen alle 12 Monate, sprich einmal pro Jahr geprüft werden. Diese Regalinspektionen sind verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten.

Was sind die Vorteile einer regelmäßigen Prüfung?

Ihre Vorteile durch die Regalinspektion:

  • Mit den Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung

  • Des weiteren erhöhen regelmäßige Prüfungen die Lebensdauer Ihrer Regale

  • Frühzeitige Schadenserkennung senkt außerdem das Unfallrisiko

FAQ Leitern

Wie häufig müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen. Das Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Wo ist die Inspektionspflicht verankert?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung, welche die BGI 694 ablöst, müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen?

Die Betriebssicherheitsverordnung besagt, dass jeder Unternehmer dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Befähigte Personen müssen nachweisen können, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritten geprüft?

Wir übernehmen als befähigte Personen die systematische Erfassung und eindeutige Kennzeichnung aller Leitern und Tritte in Ihrem Betrieb sowie die Überprüfung anhand einer Checkliste – selbstverständlich inklusive Dokumentation. Sie prüfen dabei, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren. Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, kennzeichnen unsere Prüfer sie mit einem Prüfsiegel, auf dem der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt ist. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.

Wie erfolgt die Dokumentation der Tritt- und Leiterprüfung?

Die Ergebnisse der Leiterprüfung werden vom Prüfer bzw. den befähigten Personen am Ende der Prüfung dokumentiert. Die Dokumentation wird digital stattfinden. Normalerweise werden mittels einer Leiterprüfung-Checkliste alle wichtigen Punkte abgearbeitet, damit nichts übersehen wird. Auch werden in der Regel Fotos der Leitern im Betrieb gemacht, damit diese als Beweisfotos den aktuellen Stand der Leiter/des Tritts festhalten.

Sollten dem Prüfer Mängel auffallen, müssen diese erfasst und in die Dokumentation mit aufgenommen werden. Die Leiter oder der Tritt dürfen ab dem Zeitpunkt der Erfassung nicht mehr verwendet werden. Beispielsweise kann eine Leiter scharfe Kanten aufweisen oder durch fehlende Bauteile gekennzeichnet sein. Erst nach einer Reparatur dergleichen, kann eine erneute Kontrolle stattfinden, um die Gegenstände wieder zu prüfen und zum Einsatz zuzulassen. Die ordnungsgemäße Dokumentation ist dann sehr wichtig, um festzuhalten, dass die Betriebsmittel repariert wurden.

Sollte jedoch alles in Ordnung sein und sich alle Betriebsmittel in einem guten Zustand befinden, werden die Gegenstände mit einem Prüfsiegel versehen. Auf dem Siegel steht der nächste Prüftermin, der natürlich eingehalten werden sollte.

FAQ Gerüste

Für wen gilt eine Inspektionspflicht?

Der Unternehmer, der Gerüste nutzt oder nutzen lässt, hat sicherzustellen, dass die Gerüste in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Hierzu hat er seine Beschäftigten zu unterweisen. Der Gerüstersteller muss die von ihm aufgebauten Gerüste durch eine "zur Prüfung befähigte Person" prüfen lassen. 

Wo ist die Inspektionspflicht verankert?

Die TRBS 2121 Teil 1, Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten beschreibt im Abschnitt 5, Prüfung, Inaugenscheinnahme die Pflichten. Im Abschnitt 5.2 werden hier die Prüfungen aus der Betriebssicherheitsverordnung durch die befähigten Personen der Gerüstersteller und Gerüstbenutzer nochmals benannt.

Wie häufig müssen Gerüste geprüft werden?

In der Praxis wird der Gerüstersteller zur Prüfung des Gerüstes nach der Montage und vor der Gerüstfreigabe / Übergabe an den Nutzer verpflichtet. Er überprüft den ordnungsgemäßen Aufbau, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit der Gerüste.

Braucht man für ein Gerüst eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung benötigst Du für das Gerüst selbst nicht, sofern es sich ausschließlich auf deinem privaten Grundstück befindet. Du bist aber auch hier in jeder Hinsicht für alle Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit deinem Gerüst an Personen oder nicht dir gehörenden Sachen entstehen. Steht Dein Gerüst hingegen so, dass auch der öffentliche Gehweg beansprucht wird, wird eine Genehmigung erforderlich. Diese kannst du selbst beim Ordnungsamt einholen oder auch den Gerüstbauer, der die Aufstellung deines Gerüstes vornimmt, damit beauftragen.

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