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Image by Lance Grandahl

Leiterprüfung

Prüfung der Leitern und Tritte nach BetrSichV, DGUV 208-016

Jährliche Inspektionspflicht für Betriebseinrichtungen

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung, welche die BGI 694 ablöst, müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Prüfumfang entsprechend BetrSichV, DGUV 208-016

  • Optische Inspektion Ihrer Leitern und Tritte durch einen Industriemeister.

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 208-016

  • Kontrolle des Aufbaus der Leitern und Tritte entsprechend der Montageanleitung

  • Sichtkontrolle der Leitern und Tritte auf erkennbare Beschädigungen 

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden 

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen.

  • Kontrolle aller Piktogramme und Anleitungen

  • Hinweise zur Vorbeugung von Leiterbeschädigungen

Sollten Sie keine Herstellerunterlagen besitzen und keine Montage- und Bedienungsanleitungen haben, werden wir diese bei Auftragserteilung zu jedem Leitertyp mitbringen, soweit vorhanden.

Abschluss der Prüfung der Leitern und Tritte nach BetrSichV, DGUV 208-016 / die Dokumentation

 

Abschließend erstellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieser schriftliche Nachweis der Prüfung der Leitern und Tritte enthält alle festgestellten Mängel sowie die zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen. Grundsätzlich reicht es aus, das Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzuheben. Da allerdings immer wieder Mängel festgestellt und repariert werden, ist es empfehlenswert, alle Prüfprotokolle aufzubewahren. So besitzen Sie im Schadensfall einen zuverlässigen Nachweis aller durchgeführten Prüfung der Leitern und Tritte nach BetrSichV, DGUV 208-016 und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen.

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