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Lagerbühnenprüfung

Prüfung Ihrer Lagerbühne nach DGUV Regel 208-061

Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen

Der in der Euronorm festgelegte Standard zur Prüfung ortsfester Lagerbühnen in Unternehmen gilt sowohl für die regelmäßige interne Prüfung sowie für die einmal jährlich erforderliche Expertenprüfung. 

Prüfumfang nach DGUV Regel 208-061

  • Optische Inspektion Ihrer Lagerbühne durch einen Industriemeister.

  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 208-061

  • Sichtkontrolle der Lagerbühnenbauteile auf erkennbare Beschädigungen nach DGUV Regel 208-061

  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden mit Gefahrenstufenaufkleber in Grün, Orange und Rot

  • Markierung am Ständer in Augenhöhe durch Gefahrenstufenaufkleber mit Positionsnummer und Beschreibung des Schadens

  • Erstellung eines digitalen Inspektionsprotokolls per App mit Beurteilung der Schäden, Art und Menge der beschädigten Teile zusammengefasst in übersichtlichen Listen.

  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau

  • Hinweise zur Vorbeugung von Konstruktionsbeschädigungen

Abschluss der Lagerbühnenprüfung nach DGUV Regel 208-061 / die Dokumentation

 

Abschließend erstellen wir ein ausführliches Prüfprotokoll. Dieser schriftliche Nachweis der Lagerbühnenprüfung enthält alle festgestellten Mängel sowie die zur Beseitigung erforderlichen Maßnahmen. Grundsätzlich reicht es aus, das Protokoll bis zur nächsten Prüfung aufzuheben. Da allerdings immer wieder Mängel festgestellt und repariert werden, ist es empfehlenswert, alle Prüfprotokolle aufzubewahren. So besitzen Sie im Schadensfall einen zuverlässigen Nachweis aller durchgeführten Lagerbühnenprüfungen nach DGUV Regel 208-061 und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen.

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